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Coronainfos - aktualisierte Test- und Quarantäne-Verordnung ab 30.11.2022

Datum:
12. Dez. 2022
Von:
Nadine Sarp

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktualisierte Corona-Test-und Quarantäneverordnung des MAGS NRW sieht eine Änderung des Zeitraumes der Isolierung nach einem positiven Coronatest vor. Aus diesem Anlass finden Sie in diesem Schreiben Informationen gemäß der CoronaTestQuarantäneVO, bes. §§ 7 und 8, sowie ergänzende Hinweise für die Umsetzung an St. Angela:

Bei positivem Testergebnis, auch Schnelltest, besteht eine fünftägige Pflicht zur Isolierung, beginnend mit dem Tag der Vornahme des positiven Tests. Grundsätzlich besteht anschließend keine Pflicht eines negativen Testnachweises.
Trotzdem möchten wir alle Schülerinnen und Schüler bitten, sich am Ende einer Isolation zu testen und ggf. verantwortlich im Sinne der Gesundheit aller zu handeln.
Sind die monatlich an jede/n Schüler/in ausgegebenen Schnelltests verbraucht, können zur Kontrolle weitere Tests im Sekretariat angefordert werden.
Die CoronaTestQuarantäneVO empfiehlt „auch nach der Beendigung der Isolierung bis zum zehnten Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder der Vornahme des ersten positiven Tests das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen.“
Sek II: Zeigt ein Coronaschnelltest ein positives Ergebnis, müssen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sich zusätzlich einem offiziellen PCR-Test unterziehen, um eine versäumte Klausur zu entschuldigen. Wenn auch dieser positiv ist, ersetzt er ein Attest innerhalb der 5-Tage-Frist.


Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rottmann